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   BFH, 29.10.1992 - V B 105/92   

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https://dejure.org/1992,12490
BFH, 29.10.1992 - V B 105/92 (https://dejure.org/1992,12490)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1992 - V B 105/92 (https://dejure.org/1992,12490)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - V B 105/92 (https://dejure.org/1992,12490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewähr eines Vorsteuerabzuges bei Ehefrauen von Ärzten, die Praxiseinrichtungsgegenstände kaufen und an ihre Ehemänner vermieten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO
    Anwendung bei der Umsatzsteuer
    Einschaltung von Angehörigen
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 29.10.1992 - V B 105/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht der Ehefrau eines Arztes oder Zahnarztes der Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Erwerb oder die Errichtung von Praxisräumen, die sie ihrem Ehemann vermietet, nach § 42 AO 1977 dann nicht zu, wenn sie die laufenden Aufwendungen für das Grundstück und den Kapitaldienst nicht aus der Miete und sonstigem eigenen Einkommen decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemannes in nicht unwesentlichem Umfang angewiesen ist (Senatsurteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258).

    Zwar würde einer solchen Zulassung nicht entgegenstehen, daß sich das FA nicht auf Divergenz berufen hat; denn das FA konnte bei Ablauf der Beschwerdefrist am 13. Mai 1992 das erst ab 15. Mai 1992 zur Verwertung freigegebene Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 noch nicht kennen (Senatsbeschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 29.10.1992 - V B 105/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht der Ehefrau eines Arztes oder Zahnarztes der Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Erwerb oder die Errichtung von Praxisräumen, die sie ihrem Ehemann vermietet, nach § 42 AO 1977 dann nicht zu, wenn sie die laufenden Aufwendungen für das Grundstück und den Kapitaldienst nicht aus der Miete und sonstigem eigenen Einkommen decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemannes in nicht unwesentlichem Umfang angewiesen ist (Senatsurteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II1992, 541; vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258).
  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.10.1992 - V B 105/92
    Es bestehen Bedenken, ob die Beschwerde den Begründungsanforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genügt (vgl. hierzu z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, unter 2. c).
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 29.10.1992 - V B 105/92
    Zur Begründung verweist es vor allem darauf, daß sich der vorliegende Sachverhalt von dem im Senatsurteil vom 13. Juli 1989 V R 8/86 (BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100) dadurch unterscheide, daß der Sohn der Klägerin als Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei.
  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 29.10.1992 - V B 105/92
    Zwar würde einer solchen Zulassung nicht entgegenstehen, daß sich das FA nicht auf Divergenz berufen hat; denn das FA konnte bei Ablauf der Beschwerdefrist am 13. Mai 1992 das erst ab 15. Mai 1992 zur Verwertung freigegebene Senatsurteil in BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541 noch nicht kennen (Senatsbeschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Der Anwendbarkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO steht zwar nicht entgegen, dass das FG-Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05, das die Klägerin als Divergenzentscheidung ansieht, erst nach der Vorentscheidung erlassen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1992 V B 105/92, BFH/NV 1993, 699).
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